Allgemeine Geschäftsbedingungen für Spenden
1 Allgemeines
1.1 Diese Bedingungen (nachfolgend „AGB“) für die Nutzung der Website www.handinhand-ev.org und aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains (nachfolgend „Hand in Hand-Website“) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Hilfsorganisation Hand in Hand e.V., Winkeler Straße 15, 65197 Wiesbaden (nachfolgend „Hand in Hand“) und den Spendern, die auf der Hand in Hand-Website an Spendenprojekten wie nachstehend definiert teilnehmen möchten.
1.2 Die Hand in Hand-Website eröffnet Spendern die Möglichkeit, sich mit Geldspenden an der erfolgreichen Umsetzung von Hilfsprojekten, für in Not geratene Menschen, zu beteiligen. Hand in Hand bietet dazu den Spendern die Möglichkeit, sich auf www.handinhand-ev.org/spendenprojekte ein konkretes Projekt zur Unterstützung auszusuchen. Es sind auch Spenden ohne Zweckbindung möglich. Hand in Hand ist in jedem Fall der „Projektinitiator
1.3 Die Spendenprojekte und verfolgen alle über einen gemeinnützigen Zweck.
1.4 Bei den Spenden handelt es sich um Spenden im steuerlichen Sinne und um einen freiwilligen finanziellen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung eines Spendenprojektes.
Für alle Spenden über 10 Euro wird eine steuerlich abzugsfähige Spendenbescheinigungen ausgestellt.
1.5 Innerhalb eines individuell festgelegten Zeitraums haben Spender die Möglichkeit, dem Projektinitiator für das Spendenprojekt eine Spende zukommen zu lassen. Jede Spendenmöglichkeit wird im Rahmen einer sog. Spendenkampagne vorgestellt (nachfolgend "Spendenkampagne").
1.6 Der Vertrag über die Spende kommt ausschließlich zwischen dem Spender und dem Projektinitiator zustande.
1.7 Die AGB sind jederzeit unter https://handinhand-ev.org abrufbar. Sie können abgerufen, ausgedruckt oder lokal abgespeichert werden
1.8 Hand in Hand wird die Hand in Hand-Website mit einer Verfügbarkeit von 98,5% im Jahresmittel zur Verfügung stellen. Ausfälle der Hand in Hand-Website aufgrund von Wartungsarbeiten werden nicht auf die vorgenannte Verfügbarkeit angerechnet. Hand in Hand ist nicht für internet-/netzbedingte Ausfallzeiten und insbesondere nicht für Ausfallzeiten verantwortlich, in denen die Hand in Hand-Website aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Hand in Hand liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter u. a.), über das Internet nicht zu erreichen ist.
2 Eröffnung eines Mitgliedskontos
2.1 Die Nutzung der Hand in Hand-Website zu Informationszwecken ist ohne Eröffnung eines Mitgliedskontos möglich.
2.2 Für die aktive Nutzung einiger Funktionen der Hand in Hand-Website ist die Eröffnung eines Mitgliedskontos erforderlich. Die Eröffnung eines Mitgliedskontos ist kostenlos. Die initiale Eröffnung eines Mitgliedskontos setzt die Angabe von Vor- und Zuname sowie einer E-Mail-Adresse voraus. Hand in Hand steht es zudem frei bei der Anmeldung und zur Abwicklung von Spendenprojekten weitere Daten abzufragen. Sämtliche von Hand in Hand bei der Eröffnung des Mitgliedskontos abgefragten Daten müssen vollständig und korrekt angegeben werden. Soweit sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten ändern, muss der Spender die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend anpassen.
2.3 Der Spender wählt für sein Mitgliedskonto im Rahmen ein Zugangspasswort aus. Jeder Spender ist für die Nutzung seines Mitgliedskontos selbst verantwortlich und ist dazu verpflichtet, seine persönlichen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff von unbefugten Dritten zu schützen. Sollte der Spender Grund zur Annahme einer unautorisierten Nutzung seines Passworts oder seines Mitgliedskontos haben, ist er verpflichtet, Hand in Hand unverzüglich hierüber zu informieren.
2.4 Mitgliedskonten auf der Hand in Hand-Website dürfen nur von unbeschränkt geschäftsfähigen Personen eröffnet werden. Im Falle von juristischen Personen, die als Spender tätig werden wollen, dürfen nur vertretungsberechtigte Personen Mitgliedskonten eröffnen und als Spender verpflichtende Handlungen auf der Hand in Hand Website vornehmen.
2.5 Die Mitgliedskonten auf der Hand in Hand-Website sind nicht übertragbar. Auch sind Mehrfachregistrierungen einer Person nicht gestattet.
2.6 Ein Anspruch auf die Eröffnung eines Spenderkontos besteht nicht. Hand in Hand behält sich das Recht vor, Mitgliedskonten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen.
3 Spenden an ein Spendenprojekt
3.1 Der Spender akzeptiert diese AGB durch Bestätigung bei dem Absenden des Spendenformulares und/oder durch Überweisung der Spende auf das Spendenkonto von Hand in Hand.
3.2 Durch das Ausfüllen des Spendenformulars auf der Hand in Hand-Website und das Anklicken des Buttons „Jetzt Spenden“, am Ende des Spendenformulars, gibt der Spender die Zahlung der Spende in der festgelegten Höhe ("Spendenbetrag") frei.
3.3 Die Zahlung der Spende erfolgt durch den Spender entweder über die Zahlungsdienstleister „Sofort GmbH – Sofortüberweisung“, per „PayPal (Europe)“ als Sofortspende über die Zahlungsabwicklung des Zahlungsdienstleisters, oder per Überweisung auf das Spendenkonto von Hand in Hand.
3.4 Der Vertrag über die Spende kommt stets zwischen dem Spender und Hand in Hand zustande.
3.5 Hand in Hand ist gegenüber dem Spender verpflichtet, die Spenden ausschließlich zu den im Rahmen der Beschreibung des Spendenprojektes angegebenen Zwecken zu verwenden.
4 Haftung von Hand in Hand
Hand in Hand haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
5 Allgemeine Regelungen
5.1 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5.2 Hat ein Spender keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, oder ist der Spender Kaufmann oder hat der Spender seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt, oder ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Spenders im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag Wiesbaden.
5.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
5.4 Hand in Hand behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Hierzu ist Hand in Hand insbesondere berechtigt, wenn aufgrund von Gesetzesänderungen in Bezug auf die regulatorischen Anforderungen eine Änderung der geschlossenen Verträge erforderlich und/oder – nach Ermessen von Hand in Hand – sinnvoll sind. Die Spender werden spätestens einen Monat vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail auf die beabsichtigten Änderungen hingewiesen. Widerspricht ein Spender der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb eines Monats nach Empfang der E-Mail schriftlich oder in Textform gegenüber Hand in Hand, so gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Hand in Hand wird die Spender in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung der Monatsfrist und des Widerspruchsrechts sowie die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen. Die jeweils aktuellen AGB können unter https://handinhand-ev.org/agb abgerufen werden.
Die Datenschutzerklärung kann unter https://handinhand-ev.org/datenschutz abgerufen werden.
Stand: November 2019